Patentgrenzen der ärztlichen Behandlungsfreiheit

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Patentgrenzen der ärztlichen Behandlungsfreiheit

Von der Diagnostik über die Behandlungsverfahren bis hin zu den Arzneiwirkstoffen und medizin-technischen Geräten. Im medizinischen Bereich gelten besondere Regelungen zum Patentrecht, denn die Behandlungsfreiheit der Hausärzte soll im Sinne des Wohlergehens des Patienten nicht eingeschränkt werden. Dennoch können auch Hausärzte nicht komplett ohne IP-Grenzen agieren.

Zu dem speziellen Spannungsverhältnis zwischen der Behandlungsfreiheit niedergelassener Hausärzte, dem Leben als höchstes Gut und dem berechtigten Schutzinteresse haben die ETL IP Patentanwälte Dr. Diana Taubert und Dr. Jörn Plettig einen Gastbeitrag in der Fortbildungszeitschrift für Allgemeinärzte, doctors today, veröffentlicht.

Welche Produkte und Verfahren gewerblich anwendbar und patentierbar sind, wo die ärztliche Freiheit aufhört und an welcher Stelle geistiges Eigentum anfängt, erklären Dr. Diana Taubert und Dr. Jörn Plettig ausführlich in ihrem Beitrag.

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.

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