
Was Unternehmer 2023 wissen müssen
Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen stehen an Unternehmer, die Überbrückungshilfe I bis IV sowie November- oder Dezemberhilfe durch prüfende Dritte (im Regelfall der Steuerberater) beantragt haben, sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung einzureichen. Voraussetzung ist, dass bereits Bescheide der Bewilligungsstellen vorliegen. Die Schlussabrechnung darf ebenfalls nur durch den prüfenden Dritten im Antragsportal der Bundesregierung […]